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Liste deutscher Orden

Orden und Ehrenzeichen

Zugelassene Orden und Ehrenzeichen

gemäss Gesetz über Orden und Ehrenzeichen auch gültig für die Bundeswehr

1. Soldaten dürfen Orden und Ehrenzeichen tragen die nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. 1957 1 S. 844) zugelassen und in Nr. 2 bis Nr. 7 aufgeführt sind sowie die Orden und Ehrenzeichen von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden und in Nr. 8 aufgeführt sind.

2. Desweiteren dürfen Orden und Ehrenzeichen getragen werden, die von einem Landesherrn, dem Kaiser, einer Landesregierung, der Reichsregierung, dem Reichspräsidenten und dem Bundespräsidenten oder mit deren Genehmigung gestiftet worden sind sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen (Schlesischer Adler) und das Baltenkreuz (siehe auch § 6 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen).

3. Es dürfen Orden und Ehrenzeichen, die in der Zeit vom 1. August 1934 bis 31. August 1939 für Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, den Luftschutz, das Feuerwehrwesen und das Grubenwesen gestiftet worden sind sowie die in dieser Zeit gestifteten staatlichen Dienstauszeichnungen und Treuedienstehrenzeichen ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden.

4. Es dürfen getragen werden Orden und Ehrenzeichen, die in der Zeit vom 1. September 1939 bis zum 8. Mai 1945 von den zuständigen deutschen Stellen für Verdienste im Zweiten Weltkrieg gestiftet worden sind:

  • Eisernes Kreuz 1939 in allen Stufen
  • Kriegsverdienstkreuz und Kriegsverdienstmedaille
  • Deutsches Kreuz in Gold und Silber
  • Ehrenblatt-Spange des Heeres
  • Ehrenblatt-Spange der Luftwaffe
  • Ehrentafel-Spange der Kriegsmarine

Medaille "Winterschlacht im Osten 1941/1942"

  • Nahkampfspange des Heeres in Bronze, Silber und Gold (*1
  • Verwundetenabzeichen 1939 (Hinweis)
  • Infanterie-Sturmabzeichen
  • Sturmabzeichen (allgemein)(*1)
  • Panzerkampfabzeichen in Bronze und Silber (*1
  • Heeres-Flak-Abzeichen
  • Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. durch Einzelkämpfer
  • Tieffliegervernichtungsabzeichen
  • Frontflug-Spangen (Hinweis)
  • Nahkampf-Spange der Luftwaffe in Bronze, Silber und Gold (*1
  • Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe in fünf Stufen (*1
  • Erdkampfabzeichen der Luftwaffe in fünf Stufen (*1)
  • Seekampfabzeichen der Luftwaffe
  • Kampfabzeichen der Flakartillerie
  • U-Boot-Frontspange
  • Marine-Frontspange
  • Kampf Abzeichen der Kleinkampfmittel in sieben Stufen (*1
  • Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel
  • U-Boot-Kriegsabzeichen 1939
  • Zerstörer-Kriegsabzeichen
  • Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände
  • Kriegsabzeichen für Hilfskreuzer
  • Flotten-Kriegsabzeichen
  • Schnellboot-Kriegsabzeichen
  • Kriegsabzeichen für Marineartillerie
  • Abzeichen für Blockadebrecher
  • Banden-Kampf -Abzeichen in Bronze, Silber und Gold (*1
  • Narvikschild
  • Cholmschild
  • Krimschild
  • Demjanskschild
  • Kubanschild
  • Ärmelband "Afrika"
  • Ärmelband "Kreta"
  • Ärmelband "Metz 1944"
  • Ärmelband "Kurland"
  • Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker
  • Scharfschützenabzeichen in drei Stufen (*1)
  • Ballonbeobachterabzeichen in Bronze, Silber, Gold (*1)
  • Fallschirmschützenabzeichen des Heeres
  • Kraftfahrbewährungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold (*1
  • Flugzeugführerabzeichen
  • Beobachterabzeichen
  • Gemeinsames Flugzeugführer und Beobachterabzeichen
  • Fliegerschützenabzeichen
  • Segelflugzeugführerabzeichen
  • Fallschirmschützenabzeichen der Luftwaffe
  • Fliegererinnerungsabzeichen.

5. Die in Nr. 2 bis Nr. 4 aufgeführten Orden und Ehrenzeichen dürfen nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden.

6. Orden und Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung verliehen worden sind, dürfen getragen werden, wenn die Annahme genehmigt worden ist (Die Annahmegenehmigung (Trageerlaubnis) ist nach Verleihung gemäss ZDv 20/15 mit Änderungsmeldung Soldaten, Änderungsart - J2 - bei BMVg-Protokoll zu beantragen.). Das gleiche gilt für Auszeichnungen ehemals verbündeter Länder für Verdienste im Ersten und Zweiten Weltkrieg sowie internationaler Organisationen (z.B. UNO, NATO, WEU).

7. Es dürfen getragen werden staatliche und staatlich genehmigte Orden und Ehrenzeichen:

  • Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (*2)
  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1. Klasse
  • Grosses Verdienstkreuz
  • Grosses Verdienstkreuz mit Stern
  • Grosses Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband - Grosskreuz
  • Sonderstufe des Grosskreuzes
  • Ehrenzeichen der Bundeswehr (*2)
  • Ehrenmedaille der Bundeswehr
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronze
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold
  • Einsatzmedaille der Bundeswehr (*3)
  • Fluthilfe-Medaille des BMI / BMVg zum Elbe-Hochwasser Sommer 2002
  • Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber und Gold
  • Orden "Pour le merite" für Wissenschaft und Kunst
  • Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes 1. und 2. Klasse
  • Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber und Gold
  • Medaille für Rettung aus Seenot in Bronze, Silber und Gold
  • Ehrenzeichen der Deutschen Verkehrswacht
  • Ehrenzeichen des Johanniterordens
  • Ehrenritterkreuz
  • Rechtsritterkreuz
  • Kommendatorenkreuz
  • Kreuz der Ehrenmitglieder
  • Herrenmeisterkreuz
  • Goethe-Medaille
  • Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerkes in Bronze, Silber und Gold
  • Silbernes Lorbeerblatt
  • Silbermedaille für Behindertensport
  • Deutsches Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold (*1/ *4)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG in Silber und Gold (*1/ *4)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des DRK in Silber und Gold (*1/ *4)

8. Es dürfen getragen werden Orden und Ehrenzeichen der Bundesländer:

8.1. Baden-Württemberg

  • Verdienstmedaille
  • Rettungsmedaille
  • Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber, Gold (*1) und Sonderstufe
  • Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg

8.2. Bayern

  • Bayerischer Verdienstorden
  • Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
  • Rettungsmedaille
  • Feuerwehr-Ehrenzeichen 1. und 2. Klasse am Bande und als Steckkreuz
  • Ehrenzeichen für Verdienste um das BRK am Bande in Silber, Gold und als Steckkreuz
  • Ehrenzeichen für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

8.3. Berlin

  • Verdienstorden des Landes Berlin
  • Rettungsmedaille
  • Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen

8.4. Brandenburg

  • Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber und Gold sowie als Sonderstufe in Gold als Steckkreuz
  • Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr in KuMfer, Bronze, Silber und Gold
  • Oderflut-Medaille, Hochwasser Sommer 1997
  • Elbeflut-Medaille, Hochwasser Sommer 2002

8.5. Bremen

- verleiht zur Zeit keine Orden und Ehrenzeichen

8.6. Hamburg

  • Rettungsmedaille
  • Dankmedaille (Sturmflutkatastrophe 1962)
  • Dankmedaille Inschrift

8.7. Hessen

  • Hessischer Verdienstorden
  • Ansteck-Abzeichen zur Wilhelm-Leuschner-Medaille Rettungsmedaille
  • Brandschutzehrenzeichen in Silber und Gold am Bande (*1)
  • Brandschutzehrenzeichen in Silber und Gold als Steckkreuz (*1)
  • Silberne Ehrennadel zum Ehrenbrief des Landes Hessen
  • Anstecknadel in Silber zur Sportplakette des Landes Hessen
  • Bernhard-Christoph-Faust-Medaille

8.8. Mecklenburg-Vorpomrnern

  • Brandschutz-Ehrenzeichen als Ehrenspange und am Bande in Silber und Gold')
  • Brandschutz-Ehrenzeichen als Sonderstufe in Gold als Steckkreuz (*1)
  • Rettungsmedaille

8.9. Niedersachsen

  • Niedersächsischer Verdienstorden (Grosses Verdienstkreuz, Verdienstkreuz, Verdienstkreuz am Bande)
  • Rettungsmedaille
  • Ehrenzeichen für Verdienste im Feuerlöschwesen (Ehrenzeichen für Dienstzeiten und Sonderstufe)
  • Gedenkmedaille aus Anlass der Sturmflutkatastrophe 1962
  • Gedenkmedaille aus Anlass der Waldbrandkatastrophe im August 1975
  • Hochwasser-Medaille aus Anlass des Sommerhochwassers 2002

8.10. Nordrhein-Westfalen

  • Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Rettungsmedaille
  • Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande in Silber und Gold (*1) und als Sonderstufe (Steckkreuz) in Silber und Gold Rheinland-Pfalz
  • Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz
  • Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz
  • Rettungsmedaille
  • Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande in Silber und Gold und in Gold als Steckkreuz

8.11. Rheinland-Pfalz

  • Rettungsmedaille
  • Feuerwehr-Ehrenzeichen

8.12. Saarland

  • Saarländischer Verdienstorden
  • Rettungsmedaille
  • Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande in Silber und Gold und in Gold als Steckkreuz
  • Anstecknadel zur Freiherr-vom-Stein-Medaille

8.13. Sachsen

8.14. Sachsen-Anhalt

8.15. Schleswig-Holstein

  • Rettungsmedaille
  • Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber und Gold (*1) und Gold als Steckkreuz
  • Sturmflutmedaille
  • Medaille für Arbeitsjubilare in Silber und Gold
  • Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein
  • Schleswig-Holstein-Medaille
  • Fluthilfe-Medaille aus Anlass der Elbehochwassers 2002

8.16. Thüringen

  • Brandschutzauszeichnung als Bronzene Brandschutzmedaille
  • Silbernes und Goldenes Brandschutzehrenzeichen am Bande (*1)
  • Silbernes und Goldenes Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz (*1)
  • Rettungsmedaille.

Hinweis 1
Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe getragen werden

Hinweis 2
Nach Verleihung einer höheren Stufe braucht die niedrigere nicht abgelegt zu werden.

Hinweis 3
Die Einsatzmedaille "OSZE" mit Zahl auf der Spange darf nur mit der höchsten Zahl getragen werden.

Hinweis 4
Die Vorstecknadel dieser Ehrenzeichen darf an der Uniform der Bundeswehr nicht getragen werden. Wenn die übrigen Orden und Ehrenzeichen in Originalgrösse angelegt werden, dürfen diese Ehrenzeichen in Grossform (Grossabzeichen) getragen werden.